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Aufgaben und Organisation

Die Staatsanwaltschaft in Augsburg ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten, die im Landgerichtsbezirk Augsburg begangen wurden. Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten obliegt grundsätzlich den Verwaltungsbehörden. Soweit eine Zuständigkeit für die Verfolgung besteht, obliegt der Staatsanwaltschaft Augsburg auch die Strafvollstreckung (mit Ausnahme der Jugendsachen).

Der Zuständigkeitsbereich der Behörde - Landgerichtsbezirk Augsburg - umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Augsburg, Schwabmünchen, Aichach, Dillingen, Landsberg und Nördlingen. Die Fläche des gesamten Einzugsgebietes der Staatsanwaltschaft beträgt 4899 Quadratkilometer mit ca. 944.000 Einwohnern.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg ist mit einem jährlichen Verfahrenseingang von durchschnittlich 42.000 Ermittlungsverfahren die drittgrößte Staatsanwaltschaft in Bayern. Als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität ist sie mit der Ermittlung dieser Sonderverfahren für die Landgerichtsbezirke Augsburg, Kempten und Memmingen zuständig; dieser Bereich umfasst eine Fläche von insgesamt 10.798 qkm.

Personalübersicht der Staatsanwaltschaft Augsburg

Die Staatsanwaltschaft Augsburg verfügt über insgesamt 170 Mitarbeiter (Stand: 01.02.2009), nämlich:

Beschäftigte

Personalbestand

  männlich weiblich Gesamt davon in Teilzeit
Leitender Oberstaatsanwalt

1

0

1

0

Oberstaatsanwälte

3

2

5

0

Staatsanwälte

17

22

39

5

Sonst. höherer Dienst

1

0

1

0

Rechtspfleger

7

15

22

13

Sonst. gehobener Dienst 3 0 3 0
Beamte mittlerer Dienst

5

26

31

18

Angestellte

3

58

61

44

Beamte einfacher Dienst

7

0

7

0

Personalbestand Gesamt

47

123

170

80

 


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Copyright © 2005 Staatsanwaltschaft Augsburg. Stand: 09.02.2010