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Darunter versteht man jede Mitteilung eines Sachverhaltes, der nach Meinung des Anzeigenden Anlass für eine Strafverfolgung bietet. Mit der Anzeige wird also lediglich angeregt zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Sie verpflichten die Ermittlungsbehörden zur Prüfung. Eine Anzeige kann bei der Polizei, dem Amtsgericht oder bei der
Staatsanwaltschaft erstattet werden. Eine bestimmte Form der Anzeige ist nicht
erforderlich. Wird sie lediglich mündlich erstattet, so muss sie beurkundet
werden. Die Rechtsantragstelle ist von Montag bis Freitag zwischen
08.30 Uhr und 11.30 Uhr zu erreichen. |
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Reinhard.Leidenheimer@sta-a.bayern.de
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