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Darunter versteht man jede Mitteilung eines Sachverhaltes, der nach Meinung des Anzeigenden Anlass für eine Strafverfolgung bietet. Mit der Anzeige wird also lediglich angeregt zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Sie verpflichten die Ermittlungsbehörden zur Prüfung.

Eine Anzeige kann bei der Polizei, dem Amtsgericht oder bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden. Eine bestimmte Form der Anzeige ist nicht erforderlich. Wird sie lediglich mündlich erstattet, so muss sie beurkundet werden.
Üblicherweise werden Strafanzeigen und Strafanträge bei den zuständigen Polizeidienststellen aufgenommen. Strafanzeigen und Strafanträge nimmt aber auch die Rechtsantragstelle der Staatsanwaltschaft Augsburg, Gögginger Straße 101, 2.OG 273 entgegen. Telefon: (08 21) 31 05-13 76

Die Rechtsantragstelle ist von Montag bis Freitag zwischen 08.30 Uhr und 11.30 Uhr zu erreichen.
Terminvereinbarungen außerhalb dieser Zeiten sind möglich. Telefon: (08 21) 31 05-13 76

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Copyright © 2005 Staatsanwaltschaft Augsburg. Stand: 09.02.2010